eventuelle Klage des alten Br
Hallo, so, wir haben uns dann gestern konstituiert mit 5 Mitgliedern, statt mit 7. Nach eurem Hinweis des § 11 BetrVG sinngemäße Anwendung, habe ich mit unserer Gewerkschaftssekräterin gesprochen und die meinte auch, wir sollten das erstmal so machen. Wenn es dem alten BR halt nicht passt, muss er dagegen klagen. Unsere Belegschaft findet das klasse, da sie ihn ja auf keinen Fall mehr wollten. Auf was müssten wir uns denn da gefaßt machen, wenn er dagegen vorgehen will, da er ja schon neue Stimmen für eine Liste gesucht hat? Ich für meinen Teil finde das allerdings sehr armselig, dass 6 Mann eine Wahl ablehnen, wegen neuen Mitgliedern und dann sich wieder neu aufstellen lassen. Gruß Sabine
Community-Antworten (6)
24.03.2010 um 08:20 Uhr
@SabineBR Wenn die Kollegen die Wahl tatsächlich nicht angenommen haben, dann habt ihr nichts zu befürchten.
By the way: Der Gewerkschaftssekretär hat nur gesagt ' ihr sollt es erstmal so machen'? Das wäre ein wenig Wenig!
24.03.2010 um 08:47 Uhr
@Kölner,
was hätte sie denn DEiner Auffassung nach noch machen, sagen oder tun sollen?
24.03.2010 um 09:57 Uhr
also, sie hat sich schlau gemacht und rückversichert und dann ihr Okay gegeben und wir treffen uns gleich morgen mit ihr, um alles weitere zu besprechen und von ihr Hilfestellung zu bekommen. Das einzige, was wir machen sollten im Moment ist halt Ruhe bewahren. So hat sie es gesagt. Vilen Dank für Eure Antworten und auch die Hilfe. Es hat mir sehr geholfen, denn als Neuling ist es halt nicht leicht...bei so einem Theater... Gruß SAbine
24.03.2010 um 10:00 Uhr
SabineBr, viel Erfolg.
24.03.2010 um 11:07 Uhr
SabineBr, wenn Eure Kollegen es gut finden, würde selbst bei einer Neuwahl kaum das Ergebnis herauskommen, welches die andere Liste sich erwünscht hätte. Also könnt Ihr Euch zurücklehenen und eure Arbeit als BR machen. Und wenn irgendwann eine Neuwahl sein muss, weil nicht genügend EBRM vorhanden sind, könnt Ihr gestärkt hineingehen. Das Gute bei Strategien: Sie gehen häufig schief. Sonst wäre das Leben ja auch nicht das was es ist...;-)))
24.03.2010 um 11:48 Uhr
"so, wir haben uns dann gestern konstituiert mit 5 Mitgliedern, statt mit 7. Nach eurem Hinweis des § 11 BetrVG sinngemäße Anwendung, habe ich mit unserer Gewerkschaftssekräterin gesprochen und die meinte auch, wir sollten das erstmal so machen."
Bist Du denn im WV (gewesen)?
Ist ein Wahlergebnis veröffentlicht worden?
"Wenn es dem alten BR halt nicht passt, muss er dagegen klagen."
Ist dieser denn noch im Amt?
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