Hallo,
so, wir haben uns dann gestern konstituiert mit 5 Mitgliedern, statt mit 7. Nach eurem Hinweis des § 11 BetrVG sinngemäße Anwendung, habe ich mit unserer Gewerkschaftssekräterin gesprochen und die meinte auch, wir sollten das erstmal so machen. Wenn es dem alten BR halt nicht passt, muss er dagegen klagen. Unsere Belegschaft findet das klasse, da sie ihn ja auf keinen Fall mehr wollten. Auf was müssten wir uns denn da gefaßt machen, wenn er dagegen vorgehen will, da er ja schon neue Stimmen für eine Liste gesucht hat? Ich für meinen Teil finde das allerdings sehr armselig, dass 6 Mann eine Wahl ablehnen, wegen neuen Mitgliedern und dann sich wieder neu aufstellen lassen.
Gruß Sabine