Kann sich eine Kandidatin aus der Krankheit heraus bewerben und auf die Liste setzen lassen?
Hallo liebes Forum,
heute folgende Frage:
Eine eventuelle Bewerberin für ein Betriebsratsmandat ist seit 2 Wochen krank, hat also nicht das Wahlausschreiben, das am 15.3. veröffentlicht wurde gesehen, die Bewerbungsfrist läuft am 30.3. ab, die eventuelle Bewerberin ist aber noch bis zum 7.April krankgeschrieben, was kann man in so einem Fall machen. Pech gehabt ? Oder kann sie sich per Brief auf die Liste setzen lassen ?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe
Gruss Toralf
Community-Antworten (11)
28.03.2006 um 02:22 Uhr
Die Bewerberin müsste schon eine korrekte Liste abliefern bzw. jemanden finden der/die sie auf eine Liste setzt.
28.03.2006 um 13:01 Uhr
Hallo!
Wenn dem WV die Abwesenheit vom Betrieb bekannt ist, dann muss er dafür Sorge tragen, dass die Wählerin/der Wähler die Wahlunterlagen für die schriftliche Stimmabgabe - ohne gesónderte Anforderung erhält. Um allen eventualitäten aus dem Wege zu gehen, haben wir die Unterlagen zur Einleitung der Wahl ebenfalls "von Amts wegen" versendet. Also wissen auch diejenigen Mitarbeiter/Innen, die länger vom Betrieb abwesend sind, dass die BR-Wahlen in diesem Jahr anstehen.
AO
28.03.2006 um 13:05 Uhr
Achtung Toralf!
Moins!
Es könnte sein, dass Euer WV die Frist für die Einreichung der Vorschlagslisten nicht korrekt berechnet hat. Denn die Frist müsste - laut BetrVG und WO - bereits am 29. März, also MORGEN?!, ablaufen.
Welche Gründe können zu einer Fristverlängerung von einem Tag führen? Ich kenne bisher keine und bin für eine Antwort dankbar. Denn alles kann niemand wissen - aber man kann vieles lernen!
Benno
28.03.2006 um 13:14 Uhr
Hallo,
am 29.März hatten wir das Wahlausschreiben erst am Nachmittag veröffentlichen können, der Tag war also schon fast gelaufen, deshalb haben wir den 29. nicht mehr mitgerechnet.
Gruss Toralf
28.03.2006 um 13:18 Uhr
Toralf,
Du meinst vermutlich den 15.03. Der darf sowieso nicht mitgezählt werden.
Der 1. Tag ist dann der 16.03. Der 2. Tag ist dann der 17.03. Der 3. Tag ist dann der 18.03. Der 4. Tag ist dann der 19.03. Der 5. Tag ist dann der 20.03. (...) Der 13. Tag ist dann der 28.03. Der 14. Tag ist dann der 29.03.
28.03.2006 um 13:27 Uhr
Hallo Ramses II,
stimmt Du hast Recht, was jetzt, wir haben die Mitarbeiter schon informiert ?
Gruss Toralf
28.03.2006 um 13:34 Uhr
Augen zu und durch!
Ihr könnt die Uhr nicht mehr zurückdrehen.
28.03.2006 um 13:38 Uhr
Alles klar. Noch einmal vielen Dank für den Hinweis.
Gruss Toralf
28.03.2006 um 20:20 Uhr
Ähm Augen zu und durch ist sicherlich eine Variante. Ob Ihr damit durchkommt müsst Ihr entscheiden. Wenn es keiner weiter merkt und die Wahl nicht angefochten wird, ist das nicht mehr Euer Bier. Aber erst dann! Und wenn ihr einen "netten" Chef habt, dann wird er großzügig über diesen Fauxpas hinwegsehen... WENN!
Ansonsten wäre der richtige Weg die Wahl nochmals zu starten und das bedeutet:
- Notbremse
- Neues Wahlausschreiben und
- Neuer Wahltermin mit allen Konsequenzen.
Denn Eure Wahl würde - WENN angefochten - bedeuten, dass Ihr keinen BR habt.
Mein Hinweis: Fragt einen Anwalt, der sich damit auskennt! Schon mal an die Rechtsberatung der Gewerkschaft gedacht? Für die nächste Wahl wisst Ihr's ja dann besser und ausserdem sind dann auch wieder Seminare. Ihr könnt Euch aber auch einen "Lehrer" vom Arbeitsgericht kommen lassen, der - gegen Entgelt - ein Seminar auf Euch ganz speziell zugeschnitten, durchführt. Bezahlen muss das der AG!
Benno
29.03.2006 um 16:04 Uhr
Hallo zusammen,
vielen Dank für die vielen Antworten.
Noch eines, der WV kann doch sogar eine Verlängerung von 1 Woche veranlasssen ( wenn z.B. keine Liste eingereicht wurde ) wir verlängern um einen Tag um den MA genügend Zeit zu geben. Kann es wirklich sein, dass ein Gericht daraufhin die Wahl für ungültig erklärt ?
Gruss Toralf
29.03.2006 um 17:46 Uhr
Toralf,
das hängt nicht zuletzt davon ab, ob das Wahlergebnis dadurch beeinflusst werden konnte. Das weiß man aber erst nach der Stimmauszählung...
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