Hat ein schwerbeschädigter Mitarbeiter Vorang bei der Betriebsratswahl .......
Kann ein Mitarbeiter ,der schwerbeschädigt ist eine Vorrangstellung zur Wahl in den Betriebsrat beanspruchen .....?
Community-Antworten (1)
23.03.2010 um 14:27 Uhr
Nein!!!!
Warum auch??
Schwerbehinderte wählen ja noch zusätzlich ihre eigene Vertretung.
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