Erstellt am 22.03.2010 um 11:16 Uhr von rolfo
Die Liste ist demnach ungültig, der Listenführer hätte innerhalb von 3 Arbeitstagen den beanstandenden heilbaren Mangel beheben müssen.
Erstellt am 22.03.2010 um 11:27 Uhr von ridgeback
Honour,
wurde der Listenführer über diesen Mangel informiert?
Erstellt am 22.03.2010 um 11:30 Uhr von rolfo
@ridgeback
Hast recht mit deiner Frage, aber davon gehe ich eigentlich aus, aber wenn man das hier alles so liest würde mich auch das Gegenteil nicht wundern.
Erstellt am 22.03.2010 um 12:01 Uhr von Honour
Herzlichen Dank für die schnelle Antworten!!
Zur Frage von Ridgeback: "wurde der Listenführer über diesen Mangel informiert?"
Ja, der Fehler ist aufgefallen wo der Listenführer die Stützunterschriften eingeholt hat.
Nicht nur dass der Listenführer selbst diesen Kandidaten mit auf Platz6 gesetzt hat, er hat die Stützunterschriften auch selbst eingeholt und ist auch noch Mitglied vom Wahlvorstand. Nach Rückkehr vom "Kandidaten auf Platz 6" hat es auch ein Gespräch zwischen denen gegeben.
Wie rum man es dreht und wendet, dieser Fehler ist bekannt gewesen spätestens ab dem Zeitpunkt, wo die Stützunterschriften eingeholt wurden -> also lange vor der Wahl, die wie gesagt heute stattfindet.
Ist dies demnach ein Grund um die Wahl anzufechten oder was ist die Konsequenz daraus?
Nochmals herzlichen Dank für die Feedbacks!!
Erstellt am 22.03.2010 um 12:07 Uhr von rolfo
Klarer Grund zur Wahlanfechtung, bleibt nur abzuwarten ob die Wahl angefochten wird.
Gewählter BR bleibt im Amt bis dies vom Gericht geklärt wird.
Erstellt am 22.03.2010 um 14:31 Uhr von RBabcd
Falls Ihr noch genug Zeit habt, also ca. 6,5 Wochen, könntet Ihr alles nochmal neu durchlaufen lassen. Dann wäret Ihr auf der sicheren Seite.
Abwarten, ob jemand die Wahl anfechtet, könnt Ihr auch, ist aber ggf. riskannt.