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Gültige Vorschlagsliste

N
Neuling2019
Jul 2019 bearbeitet

Hallo,

wir sind gerade dabei einen BR zu gründen. Kann mir einer sagen, ob die Bekanntmachung der Vorschlagsliste zwingend mit Unterschriften versehen sein muss oder gibt es hier Ausnahmen? Müssen auch die Stützunterschriften bekannt gegeben werden, oder gibt es hier Ausnahmen?

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Community-Antworten (2)

C
celestro

25.07.2019 um 00:49 Uhr

"Kann mir einer sagen, ob die Bekanntmachung der Vorschlagsliste zwingend mit Unterschriften versehen sein muss oder gibt es hier Ausnahmen?"

Meinst du Unterschriften vom Wahlvorstand? Also da sollten schon auf dem Aushang schon deshalb welche drauf sein, damit die Kollegen nicht an der Echtheit der Bekanntmachung zweifeln.

"Müssen auch die Stützunterschriften bekannt gegeben werden, oder gibt es hier Ausnahmen?"

Die Stützunterschriften werden nicht bekannt gemacht, sondern verbleiben in der Einflußsphäre des Wahlvorstandes.

K
krambambuli

25.07.2019 um 09:07 Uhr

Siehe auch www.bzo-wissen.de / Betriebsratswahlen

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