Erstellt am 24.07.2019 um 22:49 Uhr von celestro
"Kann mir einer sagen, ob die Bekanntmachung der Vorschlagsliste zwingend mit Unterschriften versehen sein muss oder gibt es hier Ausnahmen?"
Meinst du Unterschriften vom Wahlvorstand? Also da sollten schon auf dem Aushang schon deshalb welche drauf sein, damit die Kollegen nicht an der Echtheit der Bekanntmachung zweifeln.
"Müssen auch die Stützunterschriften bekannt gegeben werden, oder gibt es hier Ausnahmen?"
Die Stützunterschriften werden nicht bekannt gemacht, sondern verbleiben in der Einflußsphäre des Wahlvorstandes.
Erstellt am 25.07.2019 um 07:07 Uhr von Krambambuli
Siehe auch www.bzo-wissen.de / Betriebsratswahlen