Erstellt am 21.03.2010 um 17:00 Uhr von nicoline
weberli,
N E I N, das stimmt nicht! Selbstverständlich kannst Du Dich aufstellen lassen. Du bist AN des Betriebes und das ja bestimmt schon mindestens 6 Monate und auch wenn Dein AV durch die lange Krankheit im Augenblick ruht, bist Du wahlberechtigt und wählbar! Ich würde dem BRV die Lektüre der Kommentierung zu § 8 BetrVG Wählbarkeit empfehlen und notfalls über eine eigene Liste nachdenken!
Erstellt am 21.03.2010 um 17:57 Uhr von Stanley
Ich könnte mitunter eine Kriese bekommen, wenn ich lese, mit welchen Aussagen von BR-Mitgliedern hier "um die Ecke" gekommen wird!
Sind die alle bescheuert? - oder was steckt da (eurer Meinung nach) dahinter?
Will man (wie hier) nur verunsichern?
Gruß
STAN
Erstellt am 21.03.2010 um 22:13 Uhr von Paddy
@weberli Solange du dem Betrieb angehörst, kannst du dich auch aufstellen lassen. Sogar wenn du eine Kündigung an den Hacken hast kannst du gewählt werden. Tritt deinen BRV mal in den Hintern.
@Stanley
Man kann nicht immer davon ausgehen daß ein BRV immer astrein ist. Wir hatten in unserer Firma auch viele BR-Mitglieder die dort Privatkriege führten und mit dem Chef geschachert haben.