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Abgabe Wählerlisten

L
Luckykai
Mrz 2021 bearbeitet

Hallo zusammen,

Ich habe folgenden Fall. Am 22.3.21 24:00 war Abgabetermin für unsere Wählerlisten. Ich war um 22:45 und um 23:15( Schichtende) am Betriebsratsbüro um meine Wählerliste einzureichen. Der Wahlvorstand war aber nicht mehr Hause. Ich konnte meine Liste nicht einreichen Durch Corona bedingte Bestimmungen war es mir erst wieder möglich am 24.3 über einen dritten die Wählerliste abzugeben. Natürlich wurde sie für ungültig erklärt, war ja auch zu spät. Aber es wurde mir das Recht genommen die Liste fristgerecht einzureichen und quittieren zu lassen. Ist das rechtens?? Welche Möglichkeiten bestehen für mich??

Über hilfreiche Antworten wäre ich echt dankbar.

Gruß Kai

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Community-Antworten (16)

C
celestro

29.03.2021 um 19:50 Uhr

wenn im Wahlausschreiben der "Abgabetermin" bis 22.3.21 24:00" angegeben war, dann muss der WV auch bis zu diesem Zeitpunkt die Liste entgegen nehmen.

Wenn der WV dabei bleibt, ist nur noch eine Anfechtung der Wahl möglich. Dafür benötigt man mindestens 3 Wahlberechtigte, die beim Gericht die Anfechtung einreichen.

P.S. Du meinst vermutlich nicht "Wählerliste", sondern "Wahlvorschlag", oder?

P.P.S. was steht denn im Wahlausschreiben zum Thema Büro des WV? Das muss nicht notwendigerweise das BR-Büro sein.

L
Luckykai

29.03.2021 um 19:54 Uhr

Hallo,

Ja ich meinte meine Vorschlag Liste. Lt Aushang war das Betriebsratsbüro der Ort an dem der Wahlvorschlag dem WV übergeben sollte. Aber wie gesagt, der WV war nicht im Hause.

C
Catweazle

29.03.2021 um 22:07 Uhr

Dann ist so wie celestro geschrieben hat.

NB
nicht brauchen

30.03.2021 um 10:38 Uhr

O mei... wer legt eine solche Zeit fest? Es ist wie bei jeder Wahl, dass man bis zur letzten Sekunde die Frist ausnutzen kann. (Nebenbei.... Man kann, wenn man vor 18:00 Uhr das Wahllokal betritt, so lange wählen wie man lustig ist. Keiner darf einen daran hindern. So könnte man das offizielle Ergebnis lange hinauszögern, wenn man viel Sitzfleisch hat)

C
celestro

30.03.2021 um 11:53 Uhr

"O mei... wer legt eine solche Zeit fest?"

Der WV! Und er muss es eventuell sogar (je nach normaler Arbeitszeit im Betrieb). Dumm ist halt nur, wenn man die Frist korrekt setzt und dann niemand mehr da ist, um eine Liste entgegen zu nehmen.

E
esci

30.03.2021 um 16:24 Uhr

Ich hoffe du kannst belegen, dass du zu diesem Zeitpunkt dort warst. Sonst könnte es beim Anfechten schwierig werden.

C
Catweazle

30.03.2021 um 16:56 Uhr

Als Beleg sollte die Vorschlagsliste reichen

C
celestro

30.03.2021 um 17:02 Uhr

Geht wohl eher um einen Zeugen, der die Abwesenheit des WV bestätigen kann.

K
Kjarrigan

30.03.2021 um 17:43 Uhr

@luckykai mich würde einmal der genaue Wortlaut des Wahlausschriebens bezüglich der Einreichung der Wahlvorschläge interessieren. Ferner - gibt es ein Postfach 8Brieffach) Einwurf Möglichkeit im /am Büro des Wahlvorstandes. Warum keine Einreichen bzw. Nachfrage z.B. per Telefon am nächsten Morgen?

C
Catweazle

30.03.2021 um 18:44 Uhr

Der Wahlvorstand hat den Eingang schriftlich mit Datum und Uhrzeit zu bestätigen. Der Einwurf in einen Briefkasten scheidet n. M. aus.

C
celestro

30.03.2021 um 19:25 Uhr

Zumal man ja auch sicher gehen müsste, dass niemand mehr nach 00:00 Uhr einwirft. Soll sich so ein Kasten per Schaltuhr verriegeln?

C
Catweazle

30.03.2021 um 19:39 Uhr

So etwas ähnliches haben die Arbeitsgeriche. Um 0.00 Uhr fällt eine Klappe herunter. Dadurch kann man genau erkennen welche Briefe vorher und welche nachher eingeworfen wurden. Ein Anwalt wollte wohl mal die letzte Sekunde testen und hat einen Brief genau um 0.00 Uhr eingeworfen. An dem Knick im Brief konnte man erkennen welcher Teil vor und welcher Teil zu spät angekommen ist. Selbst das BAG hat sich mit der Frage der Fristeinhaltung beschäftigt.

C
celestro

30.03.2021 um 19:55 Uhr

Naja ... mag sein, das es sowas gibt. Aber der WV wird kaum die Bezahlung (eines solchen Systems) durch den AG durchbringen können. ;-)))

C
Catweazle

30.03.2021 um 20:35 Uhr

Macht auch keinen Sinn. Zumal es keine Quittung gibt.

C
celestro

30.03.2021 um 22:45 Uhr

Stimmt! :-(

K
Kjarrigan

31.03.2021 um 10:14 Uhr

er Wahlvorstand hat bei Überbringen der Vorschlagsliste oder, falls die Vorschlagsliste auf eine andere Weise eingereicht wird,

Eine Vorschlagsliste KANN also auch auf andere Weise als die persönliche Abgabe erfolgen. Die Persönliche Abgabe mit Empfangsbestätigung ist nur die sicherste Möglichkeit (siehe dazu auch Fitting (RN zu §7 WO)

Vielleicht war der Wahlvorstand kurz auf Toilette - oder ist um 23:45 da gewesen und hat den Postkasten geleert und bis kurz nach Mitternacht alle Bestätigungen geschrieben.

Luykkai hat ja jetzt genug Futter und kann den Wahlvorstand ja Fragen und hier berichten.

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