Erstellt am 20.03.2010 um 13:40 Uhr von vokuhila
@henrilotte
google dich schlau
Erstellt am 20.03.2010 um 14:02 Uhr von nicoline
vokuhila,
hast Du das auch immer gemacht??????
henrilotte
§ 14a BetrVG
zweistufig:
1. Versammlung: Wahl des WV
2. Versammlung: Wahl des BR
einstufig:
1 Versammlung mit Wahl des BR
wenn Du also schon in den WV "bestellt" und nicht gewählt bist, läuft bei Euch das einstufige Verfahren. Eine Wahl ohne Schulung für WV nur mit FRagen in einem Internetforum abwickeln zu wollen, halte ich für fahrlässig!
*Und wie informiere ich die Geschäftsleitung darüber das wir ein vereinfachtes Wahlverfahren anstreben ?*
darüber kannst Du nicht einfach informieren, das muss VEREINBART werden, wenn AG nicht will, is nich!
Erstellt am 20.03.2010 um 14:13 Uhr von matrix
hallo.
nachschlagen zu 1: §14a Abs 3, §17a und zu frage 2: der BR wird in einem zweistufigen verfahren gewählt, wenn zuvor der WV in einer wahlversammlung gewählt werden muß (§14a Abs.1 und 2.) zu frage 3: der WV beschließt schriftlich mit einem Beschluß mit dem AG welche wahl stattfinden soll. einen abdruck für den AG! der beschluß welche wahl stattfindet wird dann ausgehangen!