Erstellt am 08.02.2006 um 21:32 Uhr von otto
Hallo blondie,
die 6-Wochen-Frist für den Aushang des Wahlausschreibens gilt nur beim "normalen" Wahlverfahren. Beim vereinfachten, einstufigen Wahlverfahren (§ 36 WahlO) gibt es überhaupt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestfrist für den Erlass des Wahlausschreibens. Der 10.02.2006 geht da durchaus in Ordnung.
Gruß otto
Erstellt am 09.02.2006 um 06:59 Uhr von blondie
Guten Morgen Otto,
vielen Dank, jetzt hab` ich ein sicheres Gefühl. Danke und Gruß
blondie