Hallo, ich habe einen Digitalen Wahlhelfer von ver.di und habe dort den Wahltag 01.03.2006 eingegeben. Der Wahlhelfer sagt dann, dass am 10.02.2006 Erlass und Aushang des Wahlausschreibens sein muss. Ich habe aber in der Wahlordnung gelesen, dass der Aushang schon 6 Wochen vor der Wahl sein muss. Ist das auch im vereinfachten einstufigen Wahlverfahren so oder nur im normalen Wahlverfahren? Sonst haben wir nämlich ein Problem, weil wir unbedingt am 01.03.wählen möchten!