Erstellt am 01.03.2006 um 10:32 Uhr von Werner
Hallo JohnKorn,
wenn ich das richtig verstanden habe, meinst Du, daß Du auf mehreren Listen Kandidieren möchtest.
Das geht nicht, man kann nur auf einer Liste kandidieren.
Erstellt am 01.03.2006 um 12:59 Uhr von JohnKorn
Wir wählen im vereinfachten Wahlverfahren. Es gibt also keine Listen, sondern Vorschläge. Hier der Text aus dem Leitfaden:
"Es ist unschädlich, wenn der Bewerber seine Zustimmung zu mehreren Wahlvorschlägen
erteilt, da im vereinfachten Wahlverfahren nur eine Personenwahl durchgeführt wird und der
Bewerber nur einmal auf dem Stimmzettel erscheint."
Was ich wissen wollte war, ob die Zustimmung zur Kandidatur jedesmal erfolgen muss oder eine reicht, was ich logischer fände.
Danke
Erstellt am 01.03.2006 um 13:05 Uhr von w-j-l
Es reicht hier im vereinfachten Verfahren definitiv EINE Erklärung, da ja am Ende alle Kandidaten auf EINE Vorschlagsliste und EINEN Stimmzettel geschrieben werden (§ 34 (1) WO).