hallo

Jetzt kurz vor der Wahl, ist der WV bemüht in einer Liste alle wahlberechtigten Mitarbeiter im Betrieb zu erfassen. Betriebsleiter und stellv. Betriebsleiter sollen nun plötzlich Bereichsleiter sein, also keine leitenden Angestellten im Sinn von §5 Abs.3 BetrVG.
Wir sehen das anders. Beide treffen personelle Entscheidungen u.v.m.

Trifft hier das Arbeitsgericht eine Entscheidung?

Gruß Wolfgang