Hallo, ich habe folgende Frage !

Wir haben heute Betriebsratswahl. Wie sieht es mit den Briefwählern aus, die heute bei uns im Haus eingehen, aber nicht mehr den Wahlvorstand bis 16.00 Uhr ( Zeit der Auszählung) erreichen. Ich meine, Poststempel von heute, aber aus organisatorischen Gründen erst morgen oder Montag beim Wahlvorstand. Zählen diese Stimmen ? Könnt Ihr eine Rechtsgrundlage benennen ?