Erstellt am 18.03.2010 um 15:07 Uhr von Petrus
Es zählt der Eingang beim Wahlvorstand.
In vielen Betrieben sollte es aber problemlos möglich sein, zum Wahlzeitende nochmal persönlich in der Poststelle/Sekretariat vorbeizugehen und in den Briefkasten an der Eingangstür zu gucken, ob da vielleicht noch ein Briefwahlbrief liegt...
Erstellt am 18.03.2010 um 15:23 Uhr von peters
Die Rechtsgrundlage ist WO §26(2).
Ihr dürft keinen einzigen Wahlbrief nachträglich noch öffnen.
Jeder Briefwähler muss die Postlaufzeiten einkalkulieren, damit die Post rechzeitig ankommt. Wie Petrus schon geschrieben hat, solltet Ihr natürlich dafür sorgen, dass die Posteingangsstelle im Haus kurz vor der Auszählung nochmal aufgesucht wird.
Zum Ende der öffentlichen Auszählung gibt der WV ein Ergebnis bekannt und Ihr könnt nicht plötzlich am Montag ein anderes Ergebnis haben, weil Ihr aus der Kiste noch ein paar Briefwahlunterlagen gekramt habt.