Erstellt am 18.03.2010 um 12:44 Uhr von vokuhila
Der Wahlvorstand muß anhand des Wahlausschreibens sowieso von der Geschäftsleitung alle Daten der Mitarbeiter anforden, ergo hat er sie ja schon.
Nur wenn eine Liste ohne Stützunterschriften daher kommt und es ist eine Gewrkschaftsliste müssen sowieso zwei Beauftragte der Gewerkschaft diese Liste unterschreiben, der Gültigkeit wegen.
Somit müssen diese zwei Beauftragten dem Wahlvorstand auch nachweisen, dass sie im Betrieb vertreten sind.
Soweit ist alles rechtens.
Erstellt am 18.03.2010 um 18:54 Uhr von Akzent
Und wie weisen die beiden Beauftragten das nach?