Der Wahlvorstand fordert für eine Gewerkschaftsliste den Nachweis, dass die Gewerkschaft "im Betrieb vertreten sei" durch die Vorlage von Mitgliedsdaten (Name und Anschrift) sowie die Personalnummern. Ist dies rechtmäßig? Zum einen steht es meiner Meinung nach dem Wahlvorstand nicht zu, einen solchen Nachweis zu fordern. Weiterhin gehts ja auch um Datenschutz (von Mitgliederdaten), die den Wahlvorstand nichts angehen. Wie weiter vorgehen?