Erstellt am 17.03.2010 um 19:36 Uhr von nicoline
ja holgi, das ist erlaubt!
Erstellt am 17.03.2010 um 19:53 Uhr von vokuhila
es ist erlaubt, nur wenn du in einem briefverteilersystem in deiner firma flugblätter einwerfen willst, dann musst du dir das genehmigen lassen, aber sonst......alles ok.
noch nen tipp, mach auch wahlplakate....;-)
Erstellt am 17.03.2010 um 22:26 Uhr von peters
...und auch bei den Wahlplakaten würde ich vorher fragen., wo diese aufgehängt werden dürfen. Wenn das Untertnehmen oder der Betriebsrat spezielle Aushangflächen zur Verfügung haber, ist nicht unbedungt gesagt, dass sie auch für diese Zwecke benutzt werden dürfen.