Wahlkampf / Flyer
ist es erlaubt so ne art wahlkampf zu führen, z. b. durch ein flugblatt auf dem die ziele bzw. die auffassung zu diesem amt beschrieben werden?
Community-Antworten (3)
17.03.2010 um 20:36 Uhr
ja holgi, das ist erlaubt!
17.03.2010 um 20:53 Uhr
es ist erlaubt, nur wenn du in einem briefverteilersystem in deiner firma flugblätter einwerfen willst, dann musst du dir das genehmigen lassen, aber sonst......alles ok. noch nen tipp, mach auch wahlplakate....;-)
17.03.2010 um 23:26 Uhr
...und auch bei den Wahlplakaten würde ich vorher fragen., wo diese aufgehängt werden dürfen. Wenn das Untertnehmen oder der Betriebsrat spezielle Aushangflächen zur Verfügung haber, ist nicht unbedungt gesagt, dass sie auch für diese Zwecke benutzt werden dürfen.
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