Als Wahlvorstand haben wir lediglich eine gültige und zulässige Vorschlagsliste erhalten, so dass die Persönlichkeitswahl durchgeführt wird. Die Wahlvorschläge wurden daraufhin veröffentlicht und nun erscheint ein Kollege und behauptet, er habe sich auf die Liste setzen lassen und sei nicht berücksichtigt worden.
Eine Kopie seiner Zustimmungserklärung konnte er nicht beibringen, habe er nicht erhalten. Die angeblich anwesende Kollegin sagt, dass dieser Kollege nicht dort gewesen sei.
Der Kollege hat keinen Nachweis, kündigt an, gegen die Wahl vorzugehen. Der Wahlvorstand hat eine nachweislich ordnungsgemäße Liste geprüft und zugelassen. Kann der Kollege tatsächlich gegen die Wahl vorgehen? Wir sehen das ziemlich entspannt.