Erstellt am 16.03.2010 um 17:30 Uhr von ridgeback
matrix,
dann mach es doch und hoffentlich findet sich jemand der die Wahl anfechtet.
Herzliche Glückwunsch.
Erstellt am 16.03.2010 um 17:39 Uhr von matrix
ridgeback!
nun! weis ja nicht, wie lange du als BRmitglied tätig bist. wenn du dich ein wenig mit dem BetrVG auskennen würdest, würdest du mir diesbezüglich eine richtige antwort geben. es ist legetim und rechtens wenn man eine 2 liste beim wahlvorst. einreicht. das ist ja das gute daran, das man als AN wenn die nicht mehr möchten, das der alte BR wiedergewählt wird aus irgeneinem grund auch immer. wiel das kein AG gerne möchte, das seine schäfchen etwas derartiges passieren könnte!
Erstellt am 16.03.2010 um 18:08 Uhr von ridgeback
matrix,
nun im BertVG kenne ich mich nicht wirklich aus. Habe diesbezüglich auch noch nie ein Seminar besucht.
Aber dafür kenne ich die Wahlordnung!!
Erstellt am 16.03.2010 um 19:18 Uhr von Immie
@matrix
Warum fragst du, wenn du dich soooo gut auskennst?
Ridgeback und Kölner haben dir "richtige Antworten" gegeben.
Auch wenn es für dich nicht "die gewünschten sind".
Aber dann mach mal. Hoffentlich kennt sich dann einer besser aus als du.
Erstellt am 16.03.2010 um 20:41 Uhr von Kölner
@matrix
Mein lieber denkgelähmter Freund...
...Du solltest Dich, bevor Du anderen Leuten Unwissenheit unterstellst dringend mit der WO auseinandersetzen und nicht mit mangelhaftem Kenntnisstand anderen Dummheit unterstellen.
Intelligenz kann man nicht jedem vorwerfen...
Erstellt am 16.03.2010 um 23:27 Uhr von nicoline
ich auch noch???????????????? naja, reicht wohl!