nochmal! selbst wenn der wahlvorst. mit dem AG die vereinfachte wahl vorschlägt, und der AG dem statt gibt, kommt es listenwahl " Normales Wahlverfahren" wenn mehr als die 1 liste, die der wahlvorst. mit der wählerliste und der Vorschlagsliste aushängt! den AN steht es ja selber zu, wenn er sich eine eigene liste mit den dazugehörigen " Stützunterschriften" besorgt. weil! der wahlvorstand ja in dem wahlausschreiben vorgibt das vorschlagslisten bis zu einem termingebundenen zeitraum abzugeben sind. und wenn es dann 2 listen gibt, weil ein AN seine eigene liste eingereicht hat, kommt es automatisch zu einer listenwahl!