meine frage lautet,
wir hatten Br Wahlen und so wie es ausschaut ist meine freistellung als br weg,
ich werde zurück in meine alte abteilung gehen.
da ich seit 1 Jahr 2. Bürgermeister bin (ehrenamtlich ) soll ich in zukunft wieder schicht arbeiten.
gibt es ein gesetz in den geschrieben ist wie man in solchen Fällen vorgeht ?
da ich als 2. Bgm oft abend tremine habe.
bei uns gilt der Manteltarifvertrag der IGM Bayern