Ablehnung des Amtes, was passiert mit den Fristen
Wenn ein gewählter Kandidat das Amt nicht annimmt dann rück ja ein Kandidat nach. Soweit so klar. Aber dieser Kandidat muss ja nun über seine Wahl informiert werden und hat seinerseits ja wieder drei Arbeitstag zeit das Amt abzulehnen. Wie ist es dann mit der Frist zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses und der Einladung zur konstituierenden Sitzung verschieben diese sich dann automatisch um die drei Tage?
Community-Antworten (1)
16.03.2010 um 12:51 Uhr
ja, die zeit muss sein. ausser der kandidat erklärt vorher das er die wahl annimmt.
mfg
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