Konstituierende Sitzung, wann muß, kann oder darf die stattfinden ?
Eine Frage zur konstituierenden BR. - Sitzung Bei uns sind nächste Woche BR.- Wahlen. Die Amtszeit des "alten" BR. endet aber erst Ende April. Darf die konstituierende BR. Sitzung vorgezogen werden und das Amt am Ende der Amtszeit dem " neuen BR. übergeben werden ?
MfG .
Community-Antworten (3)
16.03.2010 um 09:38 Uhr
@Waldi
"Darf die konstituierende BR. Sitzung vorgezogen werden "
Schau mal den § 29 BetrVG an. Konstituierende Sitzung muss innerhalb einer Woche nach dem wahltag stattfinden, der Wahltag ist nicht mitzuuberechnen.........
16.03.2010 um 09:55 Uhr
@ wiewo Deine Aussage ist falsch. Der Wahlvorstand muss die Sitzung lediglich innerhalb einer Woche einberufen, sie muss aber nicht in dem Zeitraum stattfinden. ( siehe BetrVG Fitting § 29 RN 11)
16.03.2010 um 09:58 Uhr
@rolfo und Waldi
Mea culpa - zu schnell gelesen, zu früh abgebrochen.
Nochmals sorry, rolfo hat natürlich Recht.
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