Wahlberechtigung
Nur zur Sicherheit die Frage: wir haben einen Kollegen, der seit einem Jahr krankgeschrieben ist, also über die Lohnfortzahlungsphase hinaus und seit knapp einem Jahr dementsprechend Krankengeld bezieht. Ist es richtig, dass dieser Kollege ebenfalls wahlberechtigt ist?
Community-Antworten (1)
15.03.2010 um 20:14 Uhr
Servus Denker, warum soller nicht wahlberechtigt sein, er ist immer noch MA in euerer Firma. Somit wahlberechtigt!! Putzer
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