Hallo und Guten Tag,

2006 wird auch bei uns gewählt. Ich habe eine Frage zur Wahlberechtigung von freigestellten Arbeitnehmern: Wenn ein Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat und freigestellt wurde, wird er als Angestellter des Betriebes angesehen (Kündigungsfrist geht bis 30.6.06) oder ist er nicht mehr betriebszugehörig, weil freigestellt, d.h. kein Direktionsrecht mehr ausgeübt wird?

Danke Euch für Eure Antworten!!