Stimmenauszählung war Falsch
Hallo,
bei uns fanden BR-wahlen statt. Danach wurde stundenlang ausgezählt. Bei der Auszählung waren auch Kanidaten bei die sich zur Wahl gestellt hatten. Einige haben sich dann die Ergebnisse notiert und im Betrieb bekannt gemacht. Es wurden Listen angefertigt die schnell ihre Runden machten. Diese Listen, waren weder vom Wahlvorstand noch vom Betriebsrat. Allso nichts offizelles! Stunden später meldete sich der Wahlvorstand nochmals telefonisch bei allen Kanidaten und teilte mit, dass ihm ein Fehler bei der Auszählung der Stimmen unterlaufen sei. So bekam ein Kollege fast die Hälfte seiner Stimmen noch dazu und ein anderer Kollege flog wieder raus dafür kam dann ein anderer Kollege wieder rein. Frage; ist die Wahl damit anfechtbar?!
Community-Antworten (1)
15.03.2010 um 01:09 Uhr
GrafZahl Versuchen eine Wahl anzufechten, kann man ja innerhalb der Frist, immer. Aber ob eine Anfechtung vor diesem Hintergrund erfolgreich sein wird, bezweifele ich. Das offizielle Ergebnis einer Betriebsratswahl gibt der Wahlvorstand bekannt und sonst keiner. Gab es bei der öffentlichen Auszählung Fehler und wurden Diese bei der Überprüfung entdeckt und berichtigt und kann die Änderung einem unabhängigen Dritten nachvollziehbar belegt werden, dürfte eine Wahlanfechtung erfolglos sein.
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