Erstellt am 12.03.2010 um 15:16 Uhr von galaxy
@uwehd
inwiefern sollte denn der BR reagieren???????? Sobald 2 gültige Listen beim WV eingereicht sind, erfolgt automatisch Listenwahl.
Eine Umfrage hebelt kein Gesetz aus....
Also, wo ist das Problem? Wenn Sie mit dem BR unzufrieden sind wird ihnen nichts anderes übrig bleiben wie eine 7. Liste einzureichen.
Erstellt am 12.03.2010 um 15:23 Uhr von DonJohnson
@galaxy
Danke, du nimmst mir die Worte aus dem Mund.
@uwehd
Der BR entscheidet erstens ncihts diesbezügliches, sondern der WV. Der BR bestellt nur den WV, dann ist er als solches aus der Wahl raus. Seltsam dass deine GEW das nciht weiß.
Bevor du jetzt auf den WV schimpst... auch ihm sind die Hände gebunden. Die rechtliche Lage ist hier eindeutig
Erstellt am 12.03.2010 um 15:41 Uhr von Bighd
Sorry !
Aber ein Betriebsrat der 4 Jahre lang gute Arbeit gemacht hat nat doch wohl auch den Rückhalt in der Belegschaft für eine Persönlichkeitswahl. Hier geht es doch nicht mehr um das was die Arbeitnehmer wollen oder seit ihr alle so drauf.
Es ist mir schon Klar das sobald eine 2 Liste kommt eine Listenwahl stattfindet.
Aber sollte es den BR nicht wachrütteln. Diese hausnummer von 88,49 % der Belegschaft ist doch ein klares signal.
Aber es geht wohl auch hier schon alleine um die Machtposition und die ist um jeden Preis zu halten.
Ich hoffe für meinen Teil, dass die Wähler am Wahltag das richtige tun.
Big
Erstellt am 12.03.2010 um 15:51 Uhr von DonJohnson
@Bighd
*Aber ein Betriebsrat der 4 Jahre lang gute Arbeit gemacht hat nat doch wohl auch den Rückhalt in der Belegschaft für eine Persönlichkeitswahl.*
Was genau verstehst du an meiner Antwort nicht?
1. Der BR hat mit der Wahl nciht zu tun PUNKT
2. Wenn ein WV sich über die Gesetze stellt, ist die Wahl anfechtbar! Das, was da vor sich gehen soll ist nciht in Einklang mit den Gesetzen zu bringen PUNKT
3. Eine Diskussion über ein Wahlverfahren ist in diesem Fall absolut unangebracht PUNKT
Und daran ist nicht zu rütteln - zumindest nciht in diesem hier beschriebenen Fall!!!
Erstellt am 12.03.2010 um 16:02 Uhr von Petrus
@Bighd:
> Hier geht es doch nicht mehr um das was die Arbeitnehmer wollen
Das kann schon sehr gut sein. Nur ist das, was die Arbeitnehmer wollen, gegen das Betriebsverfassungsgesetz und dessen Wahlordnung. Und BR und Wahlvorstand haben sich ausschließlich an das Gesetz zu halten und nicht an Mehrheitsmeinungen.
Und im Gesetz steht: Es gibt in eurem Fall Listenwahl, auch wenn 200 Leute lieber Persönlichkeitswahl hätten. Und zwar nicht, weil 28 Leute das wollen, sondern weil es so im Gesetz steht.
Erstellt am 12.03.2010 um 17:55 Uhr von kepdbr
@Bighd
Hast du vielleicht schon mal daran gedacht, das der amtierende BR diese 3-6 Listen für den Notfall bereit hält, falls andere AN eine eigene Liste erstellen?
Ansonsten kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen. Die Emotionen springen manchmal derart über, das bemerke ich auch in anderen Foren, das man meint über dem Gesetz stehen zu müssen. Aber nix is. Wer es meint nach seinem Empfinden besser zu wissen, kann ja Fr. Merkel eine Gesetzesänderung vorschlagen.....
Erstellt am 12.03.2010 um 19:26 Uhr von DonJohnson
Eigentlich ist das Thema für mich ja abgeschlossen, aber ich hätte da noch mal meinen Lieblingsvergleich...
Wenn Ihr zusammen in den Urlaub fahrt, könnt ihr dann auch abstimmen, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung für euch nciht gilt? Könnt ihr abstimmen, dass ihr im Urlaubsort ohne weitere Konsequenzen Banken ausrauben könnt?
Oh, versuchen und machen könntet ihr es, die Reaktion darauf könnte aber weniger erfreulich sein - so auch in dem von dir benannten Fall...