Erstellt am 26.03.2021 um 11:40 Uhr von UliPK
Leider nicht, zumindest nicht als zusätzliches Mitglied des Gremiums.
Erstellt am 26.03.2021 um 11:45 Uhr von Enigmathika
nein. Dann wäre die Nicht-Öffentlichkeit nicht mehr gegeben.
Erstellt am 26.03.2021 um 12:00 Uhr von Kjarrigan
und der AG hätte keine Verpflichtung zur Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes, da keine notwendige BR Arbeit vorliegt.
Erstellt am 26.03.2021 um 15:01 Uhr von rtjum
möglich ist alles, gesetzlich erlaubt ist das aber daher noch lange nicht.
Die 3 (von der Tankstelle ;-)) haben schon das wesentliche gesagt.
eventuell zu bestimmten Punkten, nach Absprache mit dem AG, als so eine Art betrieblicher Sachverständiger.
Grundsätzlich muss man Deine Frage allerdings mit Nein beantworten
Erstellt am 26.03.2021 um 20:33 Uhr von Dummerhund
Auch ich sehe es wie meine Vorredner.