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Ersatzmitglied meldet sich nicht

K
Kabean
Aug 2022 bearbeitet

Unser BR besteht aus 11 BRM. Urlaubsbedingt kommen mehrere Ersatzmitglieder zum Einsatz. Ein Ersatzmitglied war letzte Woche krank und hat deshalb die Einladung zur Sitzung sowie die Tagesordnung per Mail geschickt bekommen. Es gab weder eine Zu- noch eine Absage, der Kollege ist nicht zur Sitzung erschienen.

Wir haben uns erkundigt, ob der Kollege noch krank ist, das wurde verneint. Er war zur Spätschicht anwesend.

Meine Frage geht dahin, ob der Kollege jetzt den Kündigungsschutz von einem Jahr hat, da er momentan zwar BRM ist aber die Betriebsratsarbeit verweigert (ich werde heute Nachmittag bei ihm mal nachfragen, ob er kein Interesse hat oder was gegen die Sitzungsteilnahme gesprochen hat) Danke im Voraus

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Community-Antworten (6)

C
celestro

10.08.2022 um 12:42 Uhr

"ob der Kollege jetzt den Kündigungsschutz von einem Jahr hat,"

wenn er keine Betriebsratsarbeit wahrgenommen hat, Nein!

K
Kabean

10.08.2022 um 12:50 Uhr

Vielen Dank.

In unserem BR gibt es zwei Meinungen. Die einen (dazu gehöre ich auch) sind Deiner Ansicht, die anderen sagen dass er ja jetzt vorübergehend BRM ist und somit den Kündigungsschutz hat. Ich wollte mich auf diesem Wege "rückversichern". Du hast mir schon geholfen

C
celestro

10.08.2022 um 13:05 Uhr

"Sofern das Ersatzmitglied während der Dauer der Vertretung tatsächlich Betriebsratsaufgaben wahrgenommen hat, greift darüber hinaus nach Beendigung des Vertretungsfalls grundsätzlich der nachwirkende Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 1 S. 2 KSchG für die Dauer von einem Jahr.

https://www.kliemt.blog/2019/03/05/kuendigungen-gegenueber-ersatzmitgliedern-des-betriebsrats-fallstricke-beachten/#:~:text=Sofern%20das%20Ersatzmitglied%20w%C3%A4hrend%20der,die%20Dauer%20von%20einem%20Jahr."

K
Kjarrigan

10.08.2022 um 13:14 Uhr

Nur nochmal zur Klarstellung Notwendige BR Arbeit heisst nicht zwingend BR Sitzung. Der MA kann ja auch andere BR an dem Tag in seiner "Spätschicht" (er wusste ja das er nachgerückt ist) geleistet haben. Der Nachweis der notwendiger BR Arbeit ist bei einer BR Sitzung mit Sitzung und Teilnahmeprotokoll nur eben viel einfacher zu belegen.

K
Kabean

10.08.2022 um 13:23 Uhr

@Kjarrigan Das ist wohl richtig. Allerdings hat dieser Kollege bestimmt noch keine BR-Arbeit geleistet, er war vorher noch kein BRM da andere Nachrücker vor ihm "dran sind".

Er hat keine Aufgaben bekommen. Er hat sich bisher weder persönlich, telefonisch oder per Mail gemeldet.

S
stehipp

11.08.2022 um 17:49 Uhr

@Kabean Er muss auch keine Aufgaben von Euch zugewiesen bekommen haben. Aufgaben kann er sich auch selber suchen. Z.B. könnte ein Mitarbeiter ihn um ein Gespräch gebeten haben, oder oder oder Sollte es zu einer Kündigung kommen, ist dann allerdings das Ersatzmitglied in der Beweispflicht, BR-Tätigkeit ausgeführt zu haben.

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