Bei einer BR-Sitzung (11Mitglieder) hat sich folgendes Zugetragen:
Anwesend waren 8 ordentliche Mitglieder, 6 der Liste 1 und 2 der Liste 2, und 3 Ersatzmitglieder der Liste 2.
Ein Tagesordnungspunkt war die Bildung und Wahl eines Betriebsausschusses.
Bei der bevorstehenden Wahl wurde den Ersatzmitgliedern mitgeteilt, dass sie in diesem Fall keine Wahlberechtigung hätten. Weil die Liste 2 jetzt nur 2 Stimmen hatte kam in den Betriebsausschuss kein Mitglied der Liste 2.
Es heißt doch: Das Ersatzmitglied wird vollwertiges Mitglied mit allen Rechten und Pflichten eines ordentlichen Betriebsratsmitgliedes.
Nun meine Fragen: War es rechtens den Ersatzmitgliedern das Wahlrecht zu verweigern?
Wenn es nicht rechtens war, handelt es hierbei um eine grobe Pflichtverletzung der BR?
Welche Folgen kann dies für den Betriebsrat haben?