Darf ich gewählt werden - seit 4 Jahren über eine Personalleasing-Firma in einem Handwerksbetrieb tätig?
Ich bin seit 4 Jahren über eine Personalleasing-Firma in einem Handwerksbetrieb tätig, jetzt stehen Betriebratswahlen an und ich habe mich in die Wahlliste eingetragen und möchte kandidieren ist das rechtlich so in Ordnung oder was ist zu beachten.
Community-Antworten (7)
11.03.2010 um 16:13 Uhr
Wenn das heißt, dass Du Leiharbeiter bist, kannst Du in dem Handwerksbetrieb nicht kandidieren, sondern nur in Deiner Verleihfirma.
11.03.2010 um 16:54 Uhr
@Elmar als Leih-Arbeitnehmer hast du ausschließlich ein passives Wahlrecht - du kannst im Entleihbetrieb (da wo du seit 4 Jahren eingesetzt bist) wählen, bis aber nicht wählbar
11.03.2010 um 17:02 Uhr
@Pfälzer Als LeihAN hat man passives Wahlrecht im Verleihbetrieb. In dem Betrieb wohin man entliehen wurde hat man das aktive Wahlrecht ;-)
11.03.2010 um 17:33 Uhr
Pfälzer,
aktiv = man tut was pasisv = es wird einem etwas angetan
Gruß aus dem Norden ;-))
11.03.2010 um 18:12 Uhr
nicoline
Auch nciht schlecht... ;-)))
Oder folgende Eselsbrücke: aktiv: ich mache ein Kreuz passiv: ich werde bekreuzigt
;-)))
11.03.2010 um 18:13 Uhr
DJ,
Auch nicht schlecht! ;-))))
11.03.2010 um 18:20 Uhr
nicoline Wie gut dass ich nciht schrieb: passiv: ich werde gekreuzigt - daqs hätte in der Tat einen ganz anderen Sinn ;-)
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