Guten Morgen in die weite Betriebsratswelt.
Das Team "Vorsicht" 😂 hat sich ja zu weiteren Schließungen durchringen können. So soll es "Während der Ostertage eine mehrtägige, weitgehende Reduzierung aller Kontakt geben" und "Der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) werden zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert". Sollte man dennoch arbeiten müssen, wird es sicher keine Feiertagszuschläge geben. Wie ist das aber in Kranken Häusern? Soll nun auch wieder das elektive Programm eingestellt werden und die Personalbesetzung denen an Feiertagen oder Wochenenden gleich gestellt werden? Bleibt die Verwaltung also daheim? Wie seht ihr das?

MfG nelchen