Erstellt am 18.09.2008 um 12:09 Uhr von Lotte
Entlein,
nein, Dein besonderer Ksch entfällt nicht und Du hast ja auch noch den besonderen Ksch nach MuSchG §9.
Während des Mutterschutzurlaubes und eventueller Elternzeit bist Du tatsächlich verhindert. Dein Amt ruht, es sei denn Du möchtest gerne BR Arbeit machen. Um den BR arbeitsfähig zu halten, kann es sinnvoll sein, vom Vorsitz zurückzutreten. Aber BRM bleibst Du bis zur nächsten Wahl.
Erstellt am 18.09.2008 um 13:05 Uhr von Mona-Lisa
@Entlein,
ergänzend zu Lotte :-)) , du kannst den Vorsitz auch behalten, aber dann solltest du den Kontakt zur Firma, besonders zu deinen BR - Kollegen/Stellvertreter sehr eng halten.
Die meisten zukünftigen BRV - Mutti's geben den Vorsitz für diese Zeit ab, das garantiert dir aber nicht, dass du, wenn du nach einem Jahr zurückkommst - den Vorsitz wieder übernehmen kannst. Dazu müsste der, der dann der Vorsitzende ist, zurücktreten. Und dazu kann ihn niemand zwingen.
Nachdenklich stimmt mich nur, dass du so gar keine Ahnung hast, wie die Nachfolge, bzw. deine Vertretung - sprich Ersatzmitgliederregelung aussieht.....
Erstellt am 18.09.2008 um 14:05 Uhr von Entlein
Mona-Lisa
Vielen Dank für die Antworten. Würde mich auch nachdenklich machen....
Habe nur nicht gedacht mal einen Nachfolger zu brauchen weil ICH nicht mehr kann. Werde mich aber noch genauer informieren. Ein bißchen Zeit bleibt mir ja noch. Nur zu dumm dass wir nicht mal einen Ersatzkandidaten für den BR haben. Keiner will zum Feind werden. Ist hier nicht wirklich eine begehrte Position, es traut sich auch niemand was zu sagen. Na ja aber trotzdem Danke.