Erstellt am 28.05.2007 um 17:13 Uhr von Der alte Heini
Ja, die Kollegin hat das Recht bei der neuen Betriebsratswahl zu kandidieren.
Übrigens, die anderen Betriebsratsmitglieder haben auch die Möglichkeit für den neuen Betriebsrat zu kandidieren.
Erstellt am 28.05.2007 um 22:25 Uhr von hans
Ja natürlich,
wenn der BR nicht gesamt zurückgetreten wär, hätte sie ja das "normale" Mandat als BR weiter inne. Und wenn sie eben "nur" BR aber nicht BRV sein möchte - nichts und niemand hindert sie.
(Übrigens auch ein Grund, warum der Ausschluß eines BRM nach §23 I aus ArG-Sicht nicht zum Tragen kommt - der BR tritt komplett zurück und stellt sich gemeinsam wieder zur Wahl)