Wählerlisten - Darf die Hausleitung die MA persönich zum Gespräch ins Büro holen und überreden sich auf die Arbeitgebeliste also die zweite Liste aufstellen zu lasen?
Darf die Hausleitung auch die MA persönich zum Gespräch ins Büro holen und überreden sich auf die Arbeitgebeliste also die zweite Liste aufstellen zu lasen?
Community-Antworten (4)
10.03.2010 um 18:01 Uhr
maggie, darf sie!
10.03.2010 um 18:48 Uhr
@nicoline: ???? Was verstehst Du unter Hausleitung?
Unser Leiter hat Prokura und entscheidet über Einstellungen und Entlassungen. Wenn der nachweislich MA in sein Büro zitiert hätte, um ihre Kandidatur zu beeinflüssen, hätte der Wahlvorstand wohl nicht nur über §119 nachdenken müssen...
10.03.2010 um 18:53 Uhr
Petrus, ich gehe nicht davon aus, dass jeder Hausleiter zwangsläufig auch leitender Angestellter ist, auch wenn Dein Leiter Prokura hat. Wir haben z.B. Heimleiter, welche keine leitende Angestellten sind und die dürften!
10.03.2010 um 19:24 Uhr
Es ist doch niemandem verboten, Kandidaten für eine BR-Wahl zu werben. Es wäre eher verboten, ihnen das zu verwehren.
Und eine "Arbeitgeberliste" gibt es ja eigentlich nicht. Offiziell jedenfalls. Wobei der Hintergedanke natürlich klar ist.
Es bleiben immer noch 2 Möglichkeiten:
- diejenigen, die von der Hausleitung zum Gespräch gebeten werden, lehnen dankend ab;
- die Wähler wählen eine solche Liste nicht.
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