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Listenwahl - darf die Hausleitung Mitarbeiter bei Kolleginnen vorbei schicken um die Mitarbeiter zu werben sich doch als BR Mitglied auf der Arbeitgeberseite einzuschreiben?

M
maggie
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Wir haben in diesem Jahr das erstemal eine Listenwahl, darf die Hausleitung Mitarbeiter bei Kolleginnen vorbei schicken um die Mitarbeiter zu werben sich doch als BR Mitglied auf der Arbeitgeberseite einzuschreiben. Ich danke jetzt schon für eure Antworten.

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Community-Antworten (4)

R
rolfo

10.03.2010 um 16:03 Uhr

Wählt der Arbeitgeber jetzt auch einen Betriebsrat?

K
knorr

10.03.2010 um 16:11 Uhr

Wir haben ein ähnliches Problem. Der Ag versucht "linientreue" MA dazu zu bewegen, sich aufstellen zu lassen. Natürlich um den BR zu unterwandern und Einfluss zu nehmen.

Wenn diese sich aufstellen lassen, gibt es kein legitimes Mittel das zu verhindern.

P
Petrus

10.03.2010 um 17:36 Uhr

Die Hausleitung darf keinen schicken. Aber sie wird vermutlich nichts dagegen haben, dass ein linientreuer MA als Listenvertreter um Kandidaten bzw. Wählerstimmen für die Liste "Die Arbeitgeberfreundlichen" wirbt. Und solange die HAusleitung nicht nachweislich selbst aktiv wird, sondern ihre Marionetten vorschickt, gibt es in der Tat kein legitimes Mittel dagegen.

Ich hoffe, die Mehrheit der MA weiß trotzdem, wo das Kreuz zu machen ist...

N
nicoline

10.03.2010 um 18:30 Uhr

Petrus, Und solange die HAusleitung nicht nachweislich selbst aktiv wird, sondern ihre Marionetten vorschickt, gibt es in der Tat kein legitimes Mittel dagegen. Warum darf die Hausleitung nicht selbst aktiv werden?

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