Darf BR als Kollege beraten?
Wenn der BR Mitglied antwortet: Hallo, ich antworte dir nicht als BR sondern als Kollege. Frage: ist diese vorangestellte Aussage haltbar? Wenn der Kollege aufgrund dieser Beratung etwas falsch macht und auf diesen BR Mitglied verweist, kann dieser BR Mitglied belangt werden? Oder kann sich diese BR Mitglied rausreden mit der Aussage, dass er nur als Kollege geantwortet hat?
Community-Antworten (5)
17.03.2021 um 11:37 Uhr
Das kommt doch auf den Sachverhalt an. Und was heißt rausreden. Wenn ich das voranstelle und dem Kollegen als Kollege sage - klar kannst du den Stapler ohne Führerschein fahren und der Kollege dann einen umfährt nützt mir das doch nichts - egal ob ihm das BR oder als nur Kollege gesagt habe.
Und BRM zu belangen ist ungleich schwerer als einen "nur" Kollegen.
17.03.2021 um 12:39 Uhr
Warum sollte man so etwas sagen? Wenn mich jemand als Betriebsrat etwas fragt, dann antworte ich als Betriebsrat. Wenn ich als Kollege etwas anderes sage als in der Funktion als Betriebsrat, mache ich mich als Betriebsrat unglaubwürdig.
17.03.2021 um 13:30 Uhr
Du bist als BR haftbar wenn du Vorsätzlich oder Grobfahrlässig handelst. Also z.B. nachweisbar lügst mit dem Ziel jemanden zu Schaden, und das müßte, bei einem Streitfall, erstmal bewiesen werden.
Das Verhalten des BR-Mitglieds läßt auf unsicherheit schließen. Wenn man etwas nicht direkt weiß sagt man einfach "Weiß ich nicht genau, ich mache mich kundig" Wenn man dann auf den Fragenden zurückkommt mit der richtigen Antwort wird das aktzepiert.
Vielleicht einfach mal eine Schulung machen über das Thema Haftung von Arbeitnehmer.
17.03.2021 um 14:30 Uhr
@Thomas63 "Du bist als BR haftbar wenn du Vorsätzlich oder Grobfahrlässig handelst" Die Aussage ist so nicht richtig. Die Person oder die Personen als solches können sich evtl. strafbar machen, nicht aber der BR.
17.03.2021 um 15:06 Uhr
Ich würde den Teil:
"Du bist als BR haftbar"
als "Du bist als BRM haftbar" verstehen.
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