Erstellt am 09.03.2010 um 14:34 Uhr von Nemeth
@massimassa
Das heißt, Du hast einen befristeten Arbeitsvertrag, der noch ein Jahr läuft, also kannst Du sowohl wählen, wie auch gewählt werden.
Rein rechtlich, für den Fall, dass Du gewählt wirst, ändert das an Deinem Arbeitsverhältnis nichts. Wenn Dein Vertrag nich verlängert wird, endet dann auch das BR-Mandat.
Erstellt am 09.03.2010 um 15:03 Uhr von rolfo
Wird da nich was verwechselt? Massimassa, hast du einen befristeten Arbeitsvertrag oder bist du über eine Zeitarbeitsfirma als Leiharbeiter dort eingestellt ?
Trifft ersteres zu, darfst du wählen und kannst auch gewählt werden,( sofern du bereits 6 Monate in der Firma bist) dein Vertrag läuft aber trotzdem zum vereinbarten Termin ohne Kündigung aus, wenn er nicht weiterbefristet wird oder du unbefristet übernommen wirst.
Bist du Leiharbeiter darfst du wählen, kannst aber nicht gewählt werden.
Da es eine besondere Wählerliste gibt nehme ich an dass du Leiharbeiter bist. denn nur die müssen auf einer besonderen Wählerliste sein.
Erstellt am 09.03.2010 um 15:05 Uhr von Nemeth
@ all
ja, da hat rolfo natürlich Recht. Ich habe irgendwie angenommen, wie geschrieben, dass er einen Zeitarbeitsvertrag im Unternehmen hat.
Erstellt am 09.03.2010 um 15:11 Uhr von neskia
"...Ich bin einer von den 1500 Zeitarbeitnehmern...."
Dann bist du für den Betriebsrat deines Arbeitgeber mit dem du den Arbeitsvertrag geschlossen hast wählbar, also das Zeitarbeitsunternehmen.
Erstellt am 09.03.2010 um 15:54 Uhr von Lotte
Nemeth,
massimassa schrieb ja auch, dass er befristet beschäftigt ist. Ist wohl beides korrekt: befristet beschäftigter LeihAN.
massimassa,
wie kommst Du denn darauf, dass Du wählbar bist? Wer gab diese Info?
Erstellt am 09.03.2010 um 18:26 Uhr von nicoline
massimassa,
*Anm.: Für Zeitarbeitnehmer gibt es eine gesonderte Wählerliste. D. h., Zeitarbeitnehmer dürfen auch gewählt werden. *
Es könnte aber auch sein, dass es eine extra Liste der nicht wählbaren aber wahlberechtigten (Leih)AN ist, da würde ich noch mal genau hinschauen!