Erstellt am 08.03.2010 um 16:03 Uhr von Saxonia
Hallo, Werkerin -
dazu gibt es keine Vorschrift. Die einzige, die man heranziehen könnte, ist die zum Umfang der Vorschlagsliste(n) - sie soll lt. § 6 (2) Wahlordnung doppelt soviele Bewerber haben wie BR-Mitglieder zu wählen sind. Das ist aber keine Muss-Vorschrift. Wenn weniger Kandidaten draufstehen, ist es dann eben so.
Gruß von Saxonia
Erstellt am 08.03.2010 um 16:06 Uhr von DonJohnson
@Werkerin
Jeder der gewählten könnte irgendenwann EBRM werden... Das zeigt die Zeit... Wenn man keine hat, pech wenn dann einer austritt aus dem BR, dann kommt es zu Neuwahlen mit allem drum und dran...
Erstellt am 08.03.2010 um 16:51 Uhr von Lotte
DJ;
"Jeder der gewählten könnte irgendenwann EBRM werden... "
Wie das? Du meinsten bei der nächsten Wahl?
Ist das nun Philosophie?...;-))