Erstellt am 02.02.2006 um 20:18 Uhr von Gevatter
Wenn eine Liste z.B aus 15 Bewerbern besteht und 11 Betriebsräte sind zu wählen, so werden die folgenden 4 Ersatzmitglieder. Bei 20 Bewerbern wären es dann die folgenden 9. Das BetrVG schreibt keine Mindestanzahl an Bewerbern vor, aber es SOLL mindestens doppelt so viele Bewerber wie zu vergebende Sitze geben.
Erstellt am 03.02.2006 um 13:05 Uhr von einfachIch
ich hätte eine nachfrage an @Gevatter.
wenn ein oder mehrere Bewerber kEINE Stimme bei der Wahl erhalten, sind diese dann trotzdem Ersatzmitglieder, oder muss jede(r) Bewerber(in) mindestens eine Stimme bekommen haben ?
oder noch weiter :
Wie ist es wenn bei Soll = 15 BR-Mitgliedern von 25 Bewerbern nur 12 Stimmen bekommen die verbleibenden 17 jedoch nicht eine Stimme haben ?