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Unterschrift bei Investitionen

J
JungBR
Mrz 2021 bearbeitet

Hallo zusammen, unser AG verlangt bei eine Investition für eine Umbaumaßnahme eine Unterschrift des BRV! Das dieser mit dieser Maßnahme im vollen Umfang einverstanden ist... (Es geht nicht um Personalabbau)

Ich frage mich nur, wo im Gesetz es niedergeschrieben steht, dass eine Unterschrift zu leisten ist!? Ich glaube hier ist der Gedanke, dass wir über alle Sachverhalte etc. aufgeklärt worden sind und uns später nicht beschweren könnten...

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Community-Antworten (7)

U
UdoWoe

11.03.2021 um 17:05 Uhr

Was würde passieren, wenn der BRV nicht unterschreibt?

D
DummerHund

11.03.2021 um 17:18 Uhr

@JungBR

Ich würde es genau so sehen wie ihr.

T
Thomas63

11.03.2021 um 17:25 Uhr

Nach § 90 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsrat über die Planung von Neu-,Um- und Erweiterungsbauten von Fabrikations-,Verwaltungs- und sonstigen betrieblichen Räumen rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten.

Ich würde den AG in eine BR-Sitzung einladen und mir das Projekt vorstellen lassen. Dann habt Ihr die möglichkeit Euer ok zu geben oder evtl. Bedenken zu äußern. Der BR Vorsitzende kann dann mit einem Beschluss des Gremiums dem AG das ok geben oder die Bedenken vortragen. Der BR Vorsitzende sollte aber nicht ohne Beschluss seine Unterschrift geben.

C
celestro

11.03.2021 um 17:31 Uhr

Der BRV braucht das überhaupt nicht zu unterschreiben.

R
RudiRadeberger

11.03.2021 um 18:05 Uhr

Hat der BRV neuerdings Prokura? Dann sollte er aber schleunigst sein Gehalt nachverhandeln.

Ich denke, der AG will hier eine ziemlich plumpe Abkürzung nehmen und wird später bei allen, im Zusammenhang mit der Maßnahme stehenden Mitbestimmungsfragen versuchen, sich auf die Unterschrift zu berufen.

Nix unterschreiben, sondern die Maßnahme kritisch und konstruktiv begleiten.

J
JungBR

11.03.2021 um 19:16 Uhr

Vielen Dank an alle, also es ist genauso wie ich mir das vorstelle! Kritisch und konstruktiv begleiten und das tuen wir auch...?

A
Andrar

12.03.2021 um 13:00 Uhr

Ein Arbeitgeber darf Maßnahmen erst umsetzten nachdem er vollumfänglich informiert hat. Hat er Angst das der BR das bestreitet und will sich absichern indem er sich das schriftlich bestätigen lässt, scheint dem BR nicht wirklich zu vertrauen. Es erben sich 2 Fragen: Erstens- hat er vielleicht etwas verschwiegen und will hinterher nicht belangt werden können ? Zweitens: Wenn Ihm das so wichtig ist, was ist er denn Bereit Euch zu geben wenn Ihr das macht? Auf jeden Fall ein Grund genauer hinzusehen.

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