Wo ist der Sinn und Zweck?
"Jede Wahlvorschlagsliste muss von *mindestens einem Zwanzigstel* der wahlberechtigten ArbeitnehmerInnen, *mindestens jedoch von drei* Wahlberechtigten unterzeichnet sein"

Drei reichen doch.... Was bringen mir 30 (bei uns) Stützunterschriften?
Ok, dass ich mir vielleicht 8 oder 9 einhole macht ja schon Sinn, falls Doppelt-Unterzeichner dabei sind.
Aber ob ich jetzt 3 oder 30 habe is doch völlig wurscht, oder??????????

Danke schonmal...