Frage am 06.03.10 erstellt von uli - jeder auf der Wählerliste braucht drei Stützunterschriften aber nicht mehr als ein Zwanzigstel der MA?
hallo, bräuchte mal kurz hilfe. Arbeite in einem Betrieb mit 239 MA. Bin im Wahlvorstand, ich habe bei einem Tagesseminar mitgemacht in dem man mir gesagt hatte das jeder auf der Wählerliste drei Stützunterschriften brauch aber nicht mehr als ein zwanzigstel der MA. bei uns würde das heissen 12 Stützstimmen. hat man sich vertan und 20 % gemeint, das wurde sich dann auf 48 Stüztunterschriften belaufen???
Community-Antworten (7)
08.03.2010 um 00:23 Uhr
Ein zwanzigstel oder aber 5% sind ei mir 11,95 MA. Wenn ihr eine Listenwahl habt müssen also 12 Stützunterschriften der GESAMTE Liste unterstützen. Habt ihr eine Verhältnis- auch Personenwahl genannte Wahl stehen ja alle Personen auf einer Liste. Defakto müssen auch hier 12 Stützunterschriften für ALLE MA ZUSAMMEN geleistet werden. Ich Denke mal der Referent hat es wohl schon richtig erklärt und der Fehler hat sich bei Dir eingeschlichen.
08.03.2010 um 00:26 Uhr
bumerli bis 20 wahlberechtigte AN => mindestens 2 Stützunterschriften 20 -59 wahlberechtigte AN => mindestens 3 Stützunterschriften 60 - 1000 wahlberechtigte AN => mindestens 1/20 = 5% Stützunterschriften über 1000 wahlberechtigte AN => mindestens 50 Stützunterschriften
das jeder auf der Wählerliste Die Stützunterschriften stützen immer den gesamten Wahlvorschlag / die gesamte Liste, es braucht nicht jeder Kandidat einzeln so viele! Steht auf einem Wahlvorschlag allerdings nur ein Kandidat, muss auch er die vorgeschriebene Anzahl haben.
08.03.2010 um 00:31 Uhr
nicoline, fein das Du auch noch so fleissig bist.
08.03.2010 um 00:35 Uhr
rainer, tja, die Alten ;-))) Grüße durch die Nacht!
08.03.2010 um 01:30 Uhr
12 Mitarbeiter pro Liste reichen als Stützunterschrift(5%). Hierzu noch was zur Liste !!!! Soll heißen..es will jemand eine 2 Liste beginnen. Kannst Du es Ihm nicht verweigern. Er braucht auch 12 Stützunterschriften,damit hat er sogar die Chance das seine Kollegen auf Platz 1 und 2 usw.mit in den neuen Betriebsrat einziehen ,da jetzt beide Listen gültig sind. Und nur die ersten 9 in dem neuen Betriebsrat vertreten sind. Wer auf Liste 2 steht und oben auf Platz 1 geführt wird ,kann weniger Stimmen haben und zieht in den neuen Betriebsrat ein als jemand der auf Platz 5 oder 7 mit mehr Stimmen auf Liste 1 geführt wird!
08.03.2010 um 09:10 Uhr
zuckerstefan, Kannst Du es Ihm nicht verweigern. Wo steht, dass das geplant ist?
da jetzt beide Listen gültig sind Auch mit einer genügenden Anzahl von Stützunterschriften kann ein Wahlvorschlag ungültig sein. Ob eine Liste gültig ist entscheidet der WV und ist kein Automatismus.
kann weniger Stimmen haben und zieht in den neuen Betriebsrat ein als jemand der auf Platz 5 oder 7 mit mehr Stimmen auf Liste 1 geführt wird! Das solltest Du mal genauer erklären!
08.03.2010 um 10:30 Uhr
ich bin die 7. Antwort ;-)
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