Moin,

ich mal wieder ...

Gehen wir davon aus dass das Wahlausschreiben noch nicht aushängt.Gehen wir weiter davon aus , das es sich um einen Betrieb handelt der verschiedene Betriebsteile beinhaltet.

Aus einem Betriebsteil setzt sich der WV zusammen.Dieser Betriebsteil nimmt an den regulären Schulferien teil.
Die Ersatzmitglieder kommen aus anderen Betriebsteilen, die zum Teil nicht an die Ferien gebunden sind.

Nach einem Gespräch mit dem WV eröffnet dieser, das Wahlausschreiben vor den Osterferien auszuhängen. Gehen wir davon aus das dies am letzten Tag vor Beginn der Osterferien stattfindet.

Der WV ist in diesem Zeitraum "Osterferien" nicht anwesend.Die Fristen für die Wahlvorschläge jedoch laufen... (Dauer Osterferien 14 Tage)

Tritt nun ein "automatismus" in der Form ein, das sich die MA an die verbleibenden Ersatzmitglieder wenden können oder muss dies vom WV explizit bestimmt werden ?

delagundula