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Wahlvorstand soll weg - wer kann das Arbeitsgericht anrufen?

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Latein
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,ein schönes Wochenende euch allen Kann ein Betriebsrat einen Wahlvorstand (angeblich Wahlwerbung in eigener Sache vom Arbeitsgericht absetzen lassen.Der Wahlvorstand hat alle gesetzlichen Pflichten und Fristen eingehalten. Das Wahlausschreiben soll am Mittwoch ausgehängt werden. Gruß: Es geht noch schlimmer Ja aber wer kann das Arbeitsgericht anrufen: Der BR , der AG , oder 3 Mitarbeiter?

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Community-Antworten (6)

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ridgeback

06.03.2010 um 11:39 Uhr

Latein, "Der Wahlvorstand hat alle gesetzlichen Pflichten und Fristen eingehalten." ...dann bezweifel ich das. Wenn, geht es nach § 2a ArbGG.

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Rattle

06.03.2010 um 11:39 Uhr

@Latein

der wahlvorstand kann nur vom arbeitsgericht ersetzt werden, da müssen schon belegbare gründe vorliegen.

mfg

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Latein

06.03.2010 um 15:47 Uhr

Ja aber wer kann das Arbeitsgericht anrufen: Der BR , der AG , oder 3 Mitarbeiter?

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ridgeback

06.03.2010 um 17:49 Uhr

Latein, wenn der WV, wie Du schreibst, "Der Wahlvorstand hat alle gesetzlichen Pflichten und Fristen eingehalten.", gegen was willst Du klagen?

Benutzt er das falsche Deo oder was?

K
Kölner

06.03.2010 um 17:56 Uhr

@ridgeback Ein stinkender WV als Grund für eine Wahlanfechtung... ...das wär genial.

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ridgeback

06.03.2010 um 19:13 Uhr

@Kölner, wäre dann Nötigung zur Nichteinreichung der Vorschlagsliste.

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