Wahlausschuss Problem mit Arbeitgeber - Besuch der Außenstellen untersagt
Hallo geschätzte Forumsmitglieder, ich habe eine Frage zum Thema Wahlausschuß und bitte um eure fachkundige Unterstützung. Unser Betrieb hat viele Außenstellen. Im Wahlausschuß haben wir beschlossen, das wir alle Außenstellen besuchen um die Kollegen und Kolleginnen vor Ort über das Wahlverfahren informiern wollen und wollen Bewerber für das BR-Amt ausfindig machen bzw. dazu Motivieren sich aktiv an der Wahl zu beteiligen. Dies haben wir unserem Geschäftsführer mitgeteilt. In seiner Antwort teilt er uns mit, das es hierführ keine rechtliche Grundlage gibt und uns den Besuch der Außenstellen untersagt. Stimmt das so? Was können wir dagegen tun? Viele liebe Grüße und ein erholsames Wochenende, Alischaa
Community-Antworten (2)
05.03.2010 um 14:19 Uhr
Ich denke, das alles was direkt mit der Wahl, Eurer Arbeit als Wahlvostand zu tun hat und an den Standorten durch Euch erledigt werden muß , rechtlich abgedeckt ist. Informationen über das Wahlverfahren läuft wohl über die Ausschreibung-Aushang der ja an allen Standorten getätigt wird. Eine Motivation oder Bewerber ausfindig machen, entspricht wohl nicht der Aufgabenstellung des Wahlvorstandes.
05.03.2010 um 14:28 Uhr
Aaaalso... Nach §3(4) WO müsst ihr wohl in jeder Eurer Außenstellen das Wahlausschreiben aushängen. Damit muss wohl 1 (nicht alle!) WV-Mitglied hinfahren. Und natürlich muss der WV die Fragen zum Wahlverfahren der Kollegen dort beantworten. Manchmal sammeln sich dann vor dem Schwarzen Brett viele MA mit Fragen...
Bewerber suchen ist hingegen in der Tat die Aufgabe des Listenführers.
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