Erstellt am 27.06.2006 um 21:03 Uhr von Lotte
Einen Gesamtbetriebsrat gibt es erst, wenn es mehrere BRs gibt, die Mitglieder in den GBR entsenden können.
Soviel schon mal vorweg. Ich suche jetzt mal wie das mit dem gemeinsamen Betrieb ist, ob ich im Fitting etwas finde.
Vom Gefühl her würde ich sagen, ihr müsst nicht für alle, es kann mehrere BR geben (und dann GBR) so ist das bei uns auch, aber ich suche jetzt mal
Erstellt am 27.06.2006 um 21:12 Uhr von Kölner
@Lotte
§ 1 (! Stichwort: weniger als 5 AN), 5, 47 BetrVG
Erstellt am 27.06.2006 um 21:25 Uhr von Lotte
Da es der §1 des BetrVG ist musste ich nicht allzulange suchen:
Hauptmerkmal: Fitting RN 72
Wenn Euer Betrieb zentral geleitet und organisiert ist, dann gibt es einen BR für mehrere Arbeitsstätten, bei dezentraler Organisation kann es mehrere örtliche BR geben.
Auch räumlich weit entfernte Betriebe können Teil des Hauptbetriebes sein, wenn alle mitbestimmungspflichtigen Sachen in der Zentrale entschieden werden. (Fitting RN 74)
Am besten liest Du selbst nochmal nach, wie gesagt §1 BetrVG, am besten Fitting oder Däubler
Erstellt am 27.06.2006 um 21:26 Uhr von Kölner
Oder die AN eines Betriebsteils stimmen ab und schliessen sich dem Hauptbetrieb an...
Erstellt am 27.06.2006 um 21:30 Uhr von Lotte
@Kölner,
Du glaubst nicht wirklich, dass ich mir jetzt §5 und §47 auch noch vorknöpfe? Ich mach doch hier keine Schulung ;-)
Erstellt am 27.06.2006 um 21:34 Uhr von Kölner
@Lotte
Ich auch nicht...aber ich habe auch keinen Sittich oder Dübel dabei!
Erstellt am 27.06.2006 um 21:35 Uhr von Lotte
Siehste, ich muss viel mehr lesen als Du, deswegen bin ich auch immer so langsam
Erstellt am 27.06.2006 um 21:37 Uhr von Winnetou
Danke erstmal für Eure superschnellen Antworten! Alle wichtigen Dinge wie z.B. Entlassungen und Einstellungen etc. werden bei uns in der Zentrale entschieden. Zur Wahl möchten wir wie schon gesagt am liebsten nur die beiden nächstgelegenen Betriebsstellen einbeziehen weil es uns sonst zu kompliziert wird mit der gleichzeitigen Wahl in allen Außenstellen.
Ist das denn zulässig? Oder müssen wir mit allen Außenstellen zusammen wählen?
Wenn ja können wir denn hier für alle außer der Zentrale eine Briefwahl durchführen? Sonst bräuchten wir ja in jeder Außenstelle quasi nochmal einen Wahlvorstand der die Wahl dort durchführt, oder?
Erstellt am 27.06.2006 um 21:42 Uhr von Kölner
@Winnetou
Die Frage ist ja, inwiefern sich die Betriebsteile als selbige im Sinne des BetrVG definieren können.
Verschiedene BT/NL, verschiedene Wahlen, verschiedene WV!
Erstellt am 27.06.2006 um 21:46 Uhr von Lotte
@Kölner
Also kann ich mich mit mehr als 5 AN und räumlich getrennt als eigenes Betriebsteil definieren obwohl die wesentlichen Entscheidungen in der Zentrale getroffen werden?
Erstellt am 27.06.2006 um 21:47 Uhr von Kölner
Nein. Entscheidend ist, ob auf der Grundlage unser aller BetrVG ein BT auch wirklich ein BT ist. Die Kriterien sind ja erschöpfend aufgezählt!
Erstellt am 27.06.2006 um 21:52 Uhr von Lotte