Erstellt am 03.03.2010 um 11:58 Uhr von MonaLisa
@MacWally,
"Der Betriebsrat besteht in Betrieben mit in der Regel
5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus einer Person."
§ 9 BetrVG Zahl der Betriebsratsmitglieder
Erstellt am 03.03.2010 um 12:02 Uhr von Solarkrieger
Wenn ihr bis jetzt immer 21 MA gewesen seid, könnt ihr für 3 BRM wählen, denn das ist die Zahl der Mitarbeiter die üblicherweise im Unternehmen beschäftigt sind.
Ich würde das, als Wahlvorstand, auch so der Geschäftsleitung sagen.
Erstellt am 03.03.2010 um 12:07 Uhr von MacWally
@MonaLisa
1Betriebsratsmitglied..in Ordnung.
... aber wer zählt denn dabei als NICHT wahlberechtigt, sodaß sich eine Zahl von 20 Wahlberechtigten daraus ergeben würde ?
Erstellt am 03.03.2010 um 12:26 Uhr von MonaLisa
@Wally,
23 - 2 GL = 21, richtig?
21 - 1em, der gekündigt hat (ist wahlberechtigt bis zu seinem endgültigen Ausscheiden) macht nach Adam Riese 20.
Dass ich den Kollege 'abziehe', liegt daran, dass "vorausschauend" gewählt wird.