Bei der Bekanntgabe der Vorschlagsliste ist bei einem Namen ein Schreibfehler unterlaufen. Muß dieser korrigiert werden und wenn ja, wie?
Erstellt am 03.03.2010 um 14:56 Uhr von Paddy Schreibfehler ist ein Heilbarer Mangel der vom Wahlvorstand korrigiert werden kann. Nicht weiter schlimm.