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Wer darf in den Betriebsrat?

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034780
Feb 2021 bearbeitet

Wer darf den in den Betriebsrat? Kann es sein das der Abteilungsleiter, der Schichtführer, Gruppenleiter usw. (von 20 personen sind 13 in leitenter stellung) im Betriebsrat sind. Kann es außerdem sein das diese personen ihre stimmen selber auszählen wenn eine wahl ist? Dazu kommt noch das der chef vom Betriebsrat mit dem chef in den Urlaub fährt. Wenn man sich beschwert über manche Missstände heißt es man könne ja gehn. Wo kann man sich darüber beklagen damit sich das ändert? Mfg

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Community-Antworten (11)

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Catweazle

25.02.2021 um 21:23 Uhr

Ändern kannst du es wenn du nächstes mal selbst kandidierst.

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DummerHund

25.02.2021 um 21:34 Uhr

In einem Betriebsrat können alle gewählt werden die nicht unter § 5 BetrVG fallen. Stimmen auszählen bei einer Wahl dürfen nur Personen die dem Wahlvorstand angehören.

S
Stefan180876

25.02.2021 um 21:54 Uhr

Hallo, nun in leitender Position zu sein bedeutet ja nicht zwangsläufig das man auch gleich ein leitender Angestellter ist. Und nur als leitender Angestellter darf man nicht im BR sitzen, da dies einen Interessenkonflikt ergeben würde.

Was ein Mitglied des BR in seinem Urlaub macht ist ja nun auch seine Sache, denn ist seine Freizeit.

Die Situation ist aber für dich/euch als Mitarbeiter sicherlich doof, das heißt also ihr könnt leider, wie schon erwähnt, nicht viel tun außer selbst zu kandidieren.

Nach meinem Wissensstand wird der Wahlvorstand ja vom BR bestimmt und daher kann es natürlich sein das diese Personen dann ihre Stimmen selbst auszählen, jedoch sollte diese Auszählung ja öffentlich stattfinden und ihr habt ja die Möglichkeit danach sogar die im Falle eines Misstrauens die Wahlunterlagen ein zu sehen und zu schauen ob die Auszählung korrekt war.

Zumindest sehe ich das so und hoffe ich habe hier jetzt nicht nur Mist erzählt

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Linessi

26.02.2021 um 00:35 Uhr

Ja stefan180876 deine Antwort ist korrekt, man braucht nichts hinzuzufügen

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Relfe

26.02.2021 um 09:28 Uhr

wenn von 20 BRM 13 in leitender Stellung arbeiten, dann haben wahrscheinlich auch ganz viele MA diese gewählt. Wenn diese MA es weiterhin für richtig halten, das diese leitenden AN in den Betriebsrat gehören, werden die 13 wahrscheinlich bei der nächsten Wahl wieder dabei sein. Selbst wenn Du kandidierst heisst das nicht, es ändert sich nach deinen "Wünschen", die Mehrheit entscheidet. Beklagen kannst Du dich also nur bei den MA die diese Personen gewählt haben. Da Du das wohl nicht weist, musst Du vor der nächsten Wahl entsprechend offen alle MA darüber informieren was Dir nicht passt.

Zum Glück leben wir in einer Demokratie in der die Mehrheit entscheidet und da muss der Einzelne dann auch mal aushalten, das die Mehrheit anders entschieden hat. Und das gilt glücklicherweise auch für die BR-Wahl.

K
kratzbürste

26.02.2021 um 10:22 Uhr

Du suchst am besten Gleichgesinnte und bildest eine eigene Liste (Wahlvorschlag) und reichst die bei der nächsten Wahl ein. Vielleicht entscheiden sich genügend Wähler für euch.

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fantil

26.02.2021 um 12:43 Uhr

Wenn es nur 20 wählbare Personen sind, gibt es ja nur einen Einköpfigen BR.

"(von 20 personen sind 13 in leitenter stellung)"

Die müssen sich ja schon selber, oder gegeseitig leiten... :-), oder habe ich da was falsch verstanden?

R
Relfe

26.02.2021 um 12:46 Uhr

ich gehe davon aus, das der BR aus 20 Personen bestht, nach der o.g. Schilderung.

1 BR kann es nicht sein, die Aufzählung AL + SL + TL sind ja schon 3

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fantil

26.02.2021 um 12:53 Uhr

Einen BR aus 20 BRM gibt es aber auch nicht!

R
Relfe

26.02.2021 um 13:09 Uhr

stimmt auch wieder, da warten wir dann was 034780 dazu sagt

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034780

26.02.2021 um 15:51 Uhr

Ich warte mein Mann fotogafiert ihn ab. Ist schon eine große firma kein klein Betrieb.

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