Ersatzmitglied gleiche Stimmenzahl - was dann?
Guten Morgen! Wer bestimmt, wer Ersatzmitglied ist? Muss das der Wahlvorstand noch feststellen? Ist das in der Wahlordnung geregelt? Bei uns ist es so, dass die beiden nächsten Gewählten, die es nicht mehr in den Betriebsrat "geschafft" haben, gleiche Stimmenanzahl erhalten haben. Es entscheidet wohl das Los, wer als erstes Ersatzmitglied eingesetzt wird. Wer führt diese Los-Entscheidung durch? Gibt es Vorschriften?
Community-Antworten (1)
05.05.2006 um 11:18 Uhr
Wer Ersatzmitglied wird, bestimmt sich aus der Reihenfolge der abgegebenen Stimmen §25 BetrVG. Nach §22 Abs.3 WO BetrVG ist der letzte zu vergebende Platz vom Wahlvorstand per Los zu vergeben, wenn es Stimmengleichheit gibt, dies war bei uns der Fall.
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