Übergabe einer mangelhaften Mitarbeiterliste durch die Geschäftsführung
Hallo,
wir haben unserer Geschäftsführung das Anschreiben zur Erstellung der Wählerliste übersendet und eine höchst unbefriedigende Antwort erhalten. Den Wortlaut der Antwort möchte ich hier nicht wiedergeben und auch die übersendete Liste ist vollkommen unbrauchbar. Hierauf sind lediglich die Mitarbeiter/-innen mit Vor- und Zuname aufgeführt, alle anderen gewünschten Daten sind leider nicht enthalten. Wir reagieren nun mit einem neuen Schreiben, in dem wir auf die fehlenden Daten eingehen und die Nachreichung dieser bis zum 03.03.2010 wünschen. Da unser Geschäftsführer ein bekennender Betriebsratsfeind ist, wird die nächste Antwort ähnlich ausfallen. Gibt es hierzu irgendetwas das wir beachten müssen, greift evtl. schon §20 BetrVG Absatz 1?
Community-Antworten (3)
25.02.2010 um 15:04 Uhr
Hallo, wendet Euch an die Gewerkschaft. Die weis was in solchen Fällen zu tun ist! § 20 BetrVG ist schon richtig.
25.02.2010 um 19:00 Uhr
mainpower und was machen die Armen, wenn keiner in der Gewerkschaft ist?????
26.02.2010 um 07:54 Uhr
@nicoline
EINTRETEN!!
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