Erstellt am 19.08.2016 um 17:33 Uhr von celestro
Ja, die Wahl kann nichtig oder anfechtbar sein. ABER das trifft auf den jetzigen Zustand auch zu. Der WV sollte das also so machen, wie er meint und gut.
Erstellt am 19.08.2016 um 18:21 Uhr von gironimo
Ihr könnt und solltet vielleicht auch die Gewerkschaft um Rat fragen.
Es kommt auf die Details an.
Wenn ihr konkret Personen vermisst, fragt den AG auch konkret nach diesen Arbeitnehmern und warum sie aus Sicht des AG nicht auf die Liste gehören.
Erstellt am 19.08.2016 um 18:22 Uhr von UliPK
Jepp, falsche Wählerliste und schon ist sie anfechtbar. Weglassen???
Normal kommt alles auf die Liste was nicht schnell genug weglaufen kann nach §5 BetrVG.
Falsch und anfechtbar ist sie schon wenn MA darauf fehlen.
So wie du oben beschrieben hast gehören wohl auch diejenigen die 300km entfernt Arbeiten auf die Liste. Was ist denn mit der gesamten Zweigniederlassung?
Haben die einen BR oder nehmt ihr die mit ins Boot oder werden die dann selbst einen BR Gründen. Gehört ja allen Anschein nach auch zu euerer Firma, dann müßten die alle mit auf die Liste nach § 1 Abs.1. Danach hört sich das an was du beschrieben hast.
Also einen Betriebsrat für Haupsitz und alle Zweigniederlassungen.
Das solltet ihr aber auch noch abklären.
Edit:
Ohne Gewerkschaft würde ich das aber auch nicht machen.
Stellt den Antrag bei euren AG schriftlich zur Mitarbeiterliste und was da alles drin stehen soll.
Seit ihr auf der sichereren Seite wenn das angefochten werden soll.
Erstellt am 19.08.2016 um 20:04 Uhr von DummerHund
Wobei das vorsätzlich erst mal Beweisbar sein müsste.
Erstellt am 19.08.2016 um 20:31 Uhr von UliPK
Deswegen schriftlich die Unterlagen anfordern mit genauen Angaben was da drin stehen soll und auch welche MA es betrifft, ich hatte damals einfach geschrieben , nach § 5 BetrVG.
Das ging auch ganz gut.
Wenn man es so macht wird es auch einfacher mit dem nachweis des Vorsatzes.
Erstellt am 22.08.2016 um 10:21 Uhr von xumuimhxer
Der Wahlvorstand erstellt die Liste, der AG stellt "nur" die erforderlichen Unterlagen etc. zur Verfügung. Überlicherweise kommt hier direkt eine quasi fertige Liste, aber wenn der AG sich die AN einzeln aus der Nase ziehen lassen will, ist es eben so.
Also hinsetzen und jeden AN einzeln prüfen. Ja, viel Arbeit.