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MITARBEITERLISTE

M
Mcboy88
Apr 2018 bearbeitet

Der Arbeitgeber rückt auch nach verstreichter Frist die Mitarbeiterliste nicht raus. Habe ihm seine Verpflichtung mir gegenüber als WVV mitgeteilt. Sollte die nächste Frist verstreichen, dann Beschluss und Anwalt kontaktieren??

1.10106

Community-Antworten (6)

C
celestro

30.01.2018 um 17:11 Uhr

Warum vorher nochmal eine Frist abwarten ? Habt Ihr soviel Zeit ?

M
Mcboy88

30.01.2018 um 17:13 Uhr

Zugegeben ja, da wir solche Behinderungen geahnt haben, haben wir den WV 15 Wochen, anstelle der 10 Wochen früher bestellt.

C
celestro

30.01.2018 um 18:20 Uhr

also ich würde mir das als BR nicht gefallen lassen, aber wenn Ihr wollt, könnt Ihr die Konsequenzen natürlich erst nach der weiteren Frist beschliessen.

M
Mcboy88

30.01.2018 um 18:59 Uhr

Absolut richtig. Das war das letzte mal mit “Vertrauensvoll und so“ die Fristen lagen auch je bei zwei Tage. Für einen Knopf drücken viel zu lange. Runde zwei beginnt morgen, da sehen wir ob wir unser Arbeitsmaterial bekommen werden....!

B
basilica

30.01.2018 um 19:24 Uhr

Bevor Ihr die Instrumente anwendet, solltet Ihr sie erst einmal zeigen:

"Der Arbeitgeber, der sich weigert, den Wahlvorstand in dem erforderlichen Umfang bei der Aufstellung der Wählerliste zu unterstützen, behindert die Wahl (Fit- ting, Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung, 25. Aufl., § 2 WO Rn. 6)" LAG Schleswig-Holstein, 07.04.2011 - 4 TaBVGa 1/11

Behinderung einer BR-Wahl ist nach § 119 Abs 1 BetrVG eine Straftat. Bis zu einem Jahr Gefängnis drohen.

Sprecht den Chef evtl noch mal an, wie sehr Ihr es bedauern würdet, wenn er ein Jahr nicht da wäre. Dann wartet über die von Euch gesetzte Frist hinaus noch vielleicht zwei Tage, damit er Gelegenheit hat, sich gesichtswahrend Euch zu widersetzen und doch dem Gesetz schlußendlich zu genügen. Und wenn dann nichts passiert ist: Arbeitsgericht Beschlußverfahren. Das geht - wenn Wörter wie Verfügungsanspruch oder Verfügungsgrund Euch geläufig sind - zur Not auch ohne Anwalt, da im ersten Zug kein Vertretungszwang besteht.

M
Mcboy88

30.01.2018 um 19:28 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten. Genau so werde ich es morgen angehen. Leider ist mir noch kein Fall bekannt, wo der AG tatsächlich ins Gefängnis gehen musste. Es wird an der Zeit das dies endlich mal passiert! Einen neuen Fitting müssen wir auch noch bestellen. Danke für die Gedächtnisstütze :)

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